Verhinderungs­pflege (stundenweise)

Verlässliche Unterstützung, wenn Sie eine kurze Auszeit von der Pflege benötigen.

Die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine kurze Entlastung und stellt sicher, dass Ihre Liebsten in guten Händen sind.

Verhinderungspflege

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Die stundenweise Verhinderungspflege ist ein flexibles Pflegeangebot, das pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Entlastung bietet, wenn sie kurzfristig verhindert sind oder eine Pause brauchen. Sie ermöglicht es, die Betreuung einer pflegebedürftigen Person vorübergehend in vertrauensvolle Hände zu legen – ob für ein paar Stunden oder einen halben Tag.

Definition und Zweck der stundenweisen Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die pflegenden Angehörigen zugutekommt, wenn sie für eine begrenzte Zeit nicht selbst für die Pflege ihres Angehörigen da sein können. Sei es durch persönliche Verpflichtungen oder zur eigenen Erholung – die stundenweise Verhinderungspflege sorgt dafür, dass die pflegebedürftige Person in dieser Zeit bestens versorgt ist. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und gleichzeitig die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu sichern.

Warum ist stundenweise Verhinderungspflege wichtig?

Die Pflege eines Angehörigen ist oft eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit und Energie erfordert. Pausen sind wichtig, um die körperliche und seelische Gesundheit der pflegenden Person zu wahren. Die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es, kurze Auszeiten zu nehmen oder wichtige Erledigungen zu machen, ohne sich um die Sicherheit und das Wohl der Pflegebedürftigen sorgen zu müssen. So unterstützt diese Leistung eine ausgewogene Balance zwischen Pflegeverantwortung und persönlicher Entlastung.

Beispiele für Situationen, in denen Verhinderungspflege hilfreich ist:

Arztbesuche:

Wenn Sie selbst einen Arzttermin wahrnehmen müssen, aber keine Möglichkeit haben, Ihre pflegerischen Aufgaben in dieser Zeit wahrzunehmen.

Erledigungen:

Für wichtige Besorgungen, Einkäufe oder Behördengänge, die schnell und stressfrei erledigt werden sollen.

Kurze Erholungspausen:

Ein paar Stunden für sich selbst, um neue Kraft zu schöpfen, sei es für einen Spaziergang, ein Treffen mit Freunden oder einfach eine kurze Verschnaufpause.

Ablauf der Verhinderungspflege

Unsere stundenweise Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, für kurze Zeiträume professionelle Unterstützung zu erhalten, während Sie sich um persönliche Angelegenheiten kümmern oder einfach eine Auszeit nehmen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Verhinderungspflege organisiert wird:

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Anfrage und Terminabsprache

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um eine Verhinderungspflege anzufragen. Gemeinsam besprechen wir Ihre zeitlichen Wünsche und die Anforderungen der pflegebedürftigen Person. Sie können flexible Termine vereinbaren, sei es für regelmäßige Einsätze oder für einmalige Unterstützung, um spontane Bedürfnisse zu decken.

 Kennenlernen & Besprechung

Bevor die Verhinderungspflege startet, lernen wir uns in einem persönlichen Gespräch kennen, um Vertrauen zu schaffen und die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zu besprechen. Wir gehen auf alle relevanten Informationen ein, wie besondere Pflegeanforderungen, Tagesabläufe, Vorlieben und wichtige medizinische Hinweise, damit die Betreuung optimal abgestimmt ist.

Durchführung der Betreuung

Während der Verhinderungspflege kümmere ich mich liebevoll und professionell um die pflegebedürftige Person. Je nach Bedarf übernehme ich Grundpflege, Unterstützung im Alltag oder einfach Gesellschaft und Aktivierung. Meine Betreuung ist darauf ausgerichtet, dass sich die Person wohl und gut versorgt fühlt, während Sie unbesorgt Ihrer Wege gehen können.

Flexibilität und Anpassbarkeit der Betreuung nach individuellen Wünschen

Verhinderungspflege

Mir ist bewusst, dass sich Bedürfnisse und Anforderungen in der Pflege individuell und flexibel gestalten lassen müssen. Daher biete ich die Verhinderungspflege genau so an, wie Sie es benötigen – ob für einmalige Einsätze oder regelmäßige Unterstützung.

Über die Verhinderungspflege können auch körperbezogene Pflegemaßnahmen abgerechnet werden. So ist es beispielsweise möglich, dass wir einmal pro Woche zum Duschen oder Baden kommen und dabei genau so viel Zeit nehmen, wie Sie oder die pflegebedürftige Person brauchen. Nach Wunsch führe ich auch aktivierende Körperpflege durch, unter Einbindung von ätherischen Ölen und verschiedenen Prophylaxen, um das Wohlbefinden zusätzlich zu fördern. Mein Ziel ist es, Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen und die Pflege optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Kosten und Abrechnung

Die stundenweise Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit zur Entlastung,
während die Pflegebedürftigen weiterhin professionell betreut werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen
zur Kostenübernahme und zum Abrechnungsprozess.

Finanzierung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Leistungen wie Verhinderungspflege, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeberatungen. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad:

  • Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2, bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
  • Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen: Ab Pflegegrad 1, über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro finanzierbar.
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI und häusliche Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI: Kostenübernahme vollständig durch die Pflegekasse.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen.

Abrechnungsprozess & Eigenanteile

Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Hier sind die wichtigsten Kosten pro Stunde:

  • Verhinderungspflege: 40,44 € pro Stunde.
  • Alltagsbegleitung: 40,44 € pro Stunde.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 30,36 € pro Stunde.

Sollten Leistungen die jährlichen Budgets überschreiten oder nicht von der Pflegekasse abgedeckt sein, informieren wir Sie transparent über mögliche Eigenanteile und suchen gemeinsam eine Lösung.

Hinweis zum Entlastungsbetrag

Neben der Verhinderungspflege können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen. Dieser Betrag kann flexibel für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Zusätzliche Betreuung und Unterstützung im Alltag

Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal verwenden können, um die Pflege für sich oder Ihre Angehörigen zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und von einer Privatperson, wie einem Angehörigen, zu Hause gepflegt werden. Voraussetzung ist, dass diese Pflege bereits mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung stattgefunden hat. Verhinderungspflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige und gewährleistet, dass die Pflege während ihrer Abwesenheit weiterhin zuverlässig gewährleistet ist.

Wie oft kann ich stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Summe kann stundenweise für kürzere Auszeiten genutzt werden, ohne dass der Anspruch auf Pflegegeld reduziert wird. Die genaue Häufigkeit hängt also von der Dauer und Häufigkeit der stundenweisen Einsätze ab. Gerne beraten wir Sie zu individuellen Möglichkeiten.

Wie erfolgt die Abrechnung der Verhinderungspflege?

Die Kosten für die Verhinderungspflege können direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden, sofern ein Anspruch besteht. Wir übernehmen die Abwicklung der Abrechnung für Sie, sodass Sie keine zusätzlichen Aufwände haben. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne detaillierter über die Vorgehensweise und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten.

Kann ich die Pflegeperson selbst wählen?

Ja, bei uns haben Sie die Möglichkeit, die Pflegeperson kennenzulernen und gemeinsam die individuellen Bedürfnisse zu besprechen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie und die pflegebedürftige Person sich mit der gewählten Betreuungsperson wohlfühlen und Vertrauen aufbauen können.