Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI
Vertrauen Sie auf kompetente Unterstützung bei Ihren Pflegekontrollbesuchen.
Gemäß § 37.3 SGB XI sind Pflegebedürftige verpflichtet, regelmäßige Pflegekontrollbesuche durchführen zu lassen, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.


Was sind Pflegekontrollbesuche?
Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI sind regelmäßige Besuche eines qualifizierten Pflegeberaters oder einer Pflegefachkraft bei pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden. Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen.
Die Bedeutung der Pflegekontrollbesuche liegt darin, pflegenden Angehörigen wertvolle Tipps und Anleitungen für den Pflegealltag zu geben und mögliche Verbesserungen in der Pflegequalität zu besprechen. Durch die Besuche wird außerdem sichergestellt, dass die Pflege den Anforderungen der Pflegeversicherung entspricht, und es werden Empfehlungen für Hilfsmittel oder notwendige Anpassungen in der Versorgung gegeben.
Warum sind Pflegekontrollbesuche wichtig?
Pflegekontrollbesuche bieten pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und Entlastung. Sie helfen dabei, Fragen zu klären, Unsicherheiten im Pflegealltag zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu überprüfen. Zudem können während der Besuche Herausforderungen besprochen werden, die sich im häuslichen Pflegealltag ergeben. So wird nicht nur die Pflegequalität gestärkt, sondern auch das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen gefördert.
Wer sollte Pflegekontrollbesuche in Anspruch nehmen?
Pflegekontrollbesuche sind verpflichtend für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhalten und zu Hause durch Angehörige betreut werden. Je nach Pflegegrad sind die Besuche halbjährlich oder vierteljährlich erforderlich. Auch pflegende Angehörige, die sich eine fachliche Einschätzung und Unterstützung wünschen, profitieren von den Pflegekontrollbesuchen.
Ablauf eines Pflegekontrollbesuchs
Ein Pflegekontrollbesuch bietet Ihnen die Möglichkeit, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und wertvolle Unterstützung durch qualifizierte Beratung zu erhalten. Jeder Besuch folgt einem klar strukturierten Ablauf, um die bestmögliche Betreuung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen zu gewährleisten.
Vorabgespräch mit den pflegenden Angehörigen
Zu Beginn des Besuchs erfolgt ein persönliches Vorabgespräch, bei dem wir uns Zeit nehmen, Ihre individuelle Pflegesituation zu besprechen. Dabei haben die pflegenden Angehörigen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und spezifische Anliegen anzusprechen.
Gemeinsame Überprüfung der Pflegesituation
Im nächsten Schritt betrachten wir gemeinsam die aktuelle Pflegesituation. Hierbei werden die durchgeführten Pflegemaßnahmen und die Umgebung des Pflegebedürftigen sorgfältig überprüft.
Beratung und Tipps für eine optimale Versorgung
Basierend auf den Erkenntnissen der Überprüfung gebe ich Ihnen individuelle Tipps und Empfehlungen, die die häusliche Pflege erleichtern und verbessern können. Ob es sich um kleine Anpassungen im Pflegealltag oder praktische Hinweise zu Hilfsmitteln handelt.
Dauer und Häufigkeit der Besuche

Die Dauer eines Pflegekontrollbesuchs beträgt in der Regel etwa 45 Minuten bis eine Stunde, abhängig von der Komplexität der Pflegesituation. Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person:
Pflegegeldempfänger / verpflichtend
- Pflegegrad 2 = halbjährlich
- Pflegegrad 3 = halbjährlich
- Pflegegrad 4 = vierteljährlich
- Pflegegard 5 = vierteljährlich
Für Pflegebedürfte des Pflegegrades 1 kann der Qualitätssicherungsbesuch halbjährlich abgerufen werden.
Was kann bei einem verpassten Termin geschehen?
Bei Versäumnis knann das Pflegegeld auf 50 Prozent gekürzt oder komplett gestrichen werden.
Denken Sie also rechtzeitig an Ihre Beratungseinsätze. Falls Sie versäumt haben, eine solche Beratung durchführen zu lassen, sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihre Pflegeversicherung wenden. Im persönlichen Gespräch lässt sich schnell klären, warum die Frist nicht eingehalten wurde. Um nicht Gefahr zu laufen, dass das Pflegegeld gekürzt wird, sollten Sie anbieten, den Termin so schnell wie möglich nachzuholen.
Ich bin eine von der Pflegekassen zugelassene neutrale Pflegeberaterin und Verantwortliche Pflegefachkraft mit langjährier Berufserfahrung.
- Schnelle Terminvergabe (telefonisch oder auch per E-Mail)
- Kompetente Beratung
- Bei Bedarf stelle ich eine Empfehlung nach § 40 Absatz 6 SGB XI für Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel aus.
- Ich nehme mir gerne Zeit für Sie und Ihre Anliegen.
Kosten und Abrechnung
Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI werden von der Pflegekasse finanziert,
wenn sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Diese Besuche dienen dazu,
die Pflegequalität sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Kostenübernahme durch
die Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegekontrollbesuche, wenn Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich sowie bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
So funktioniert die Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Nach jedem Besuch dokumentiere ich den Pflegezustand und erstelle einen entsprechenden Bericht. Sie müssen sich um nichts kümmern – ich übernehme alle erforderlichen Schritte zur Abrechnung.
Für Selbstzahler
Falls keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich ist oder zusätzliche Besuche gewünscht werden, biete ich die Pflegekontrollbesuche auch als private Leistung an. Die Kosten werden dabei transparent im Voraus kommuniziert, damit Sie genau wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen.

Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegekontrollbesuche?
Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI richten sich an Pflegebedürftige, die in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft sind und häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erhalten. Diese Besuche sind verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld beziehen und dienen dazu, die Qualität und die Sicherstellung der Pflege zu gewährleisten.
Wie oft müssen die Besuche stattfinden?
Die Häufigkeit der Pflegekontrollbesuche hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Besuch erforderlich, während für Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich ein Kontrollbesuch notwendig ist. Diese Regelung hilft, eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.
Wer führt die Pflegekontrollbesuche durch?
Die Pflegekontrollbesuche werden von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt, die über fundiertes Wissen und Erfahrung in der häuslichen Pflege verfügen. Ihr Ziel ist es, die Pflegequalität zu prüfen, Sie bei der Pflege zu beraten und praktische Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation zu geben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hierfür benötige ich die Pflegeversicherungssume, Pflegekasse, Name, Adresse, Pflegegrad und Geburtstag.