Alltagsbegleitung (über Entlastungs­betrag)

Unterstützung für den Alltag – damit Sie oder Ihre Angehörigen weiterhin selbstbestimmt und in gewohnter Umgebung leben können.

Die Alltagsbegleitung kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden und bietet pflegebedürftigen Menschen eine wertvolle Unterstützung im täglichen Leben.

Alltagsbegleitung

Was ist Alltagsbegleitung?

Definition und Ziele der Alltagsbegleitung

Die Alltagsbegleitung ist ein wertvolles Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen, das ihnen hilft, den Alltag leichter und angenehmer zu gestalten. Ziel der Alltagsbegleitung ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Darüber hinaus trägt die Alltagsbegleitung dazu bei, das Risiko sozialer Isolation zu reduzieren und das seelische Wohlbefinden zu fördern.

Wie die Alltagsbegleitung den Alltag erleichtert und bereichert

Für viele Menschen stellen alltägliche Aufgaben und soziale Aktivitäten eine Herausforderung dar. Die Alltagsbegleitung bietet dabei gezielte Unterstützung, um den Alltag einfacher und erfüllter zu gestalten. Durch regelmäßige Begleitung können pflegebedürftige Menschen ihre Selbstständigkeit bewahren und sich auf die Unterstützung in den Momenten verlassen, in denen sie diese am meisten brauchen. Außerdem ermöglicht die Alltagsbegleitung einen wertvollen Austausch und soziale Interaktion, die das Leben bereichern und dem Alltag Struktur geben.

Beispielhafte Tätigkeiten in der Alltagsbegleitung

Unsere Alltagsbegleitung umfasst eine Vielzahl an unterstützenden Aktivitäten, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Klienten abgestimmt werden können, darunter:

 

  • Begleitung bei Besorgungen und Einkäufen: Unterstützung bei alltäglichen Einkäufen und Besorgungen, wie z. B. in der Apotheke oder im Supermarkt.
  • Gemeinsame Spaziergänge: Förderung von Bewegung und Aktivität an der frischen Luft, um das körperliche und seelische Wohlbefinden zu stärken.
  • Unterstützung bei Freizeitaktivitäten: Begleitung zu Hobbys, kulturellen Veranstaltungen oder Treffen mit Freunden und Familie, um den Alltag abwechslungsreich zu gestalten.
  • Begleitung zu Friedhöfen oder Besuchen in stationären Einrichtungen: Unterstützung bei Besuchen auf dem Friedhof, im Krankenhaus, Altenheim oder anderen Einrichtungen, um den Kontakt zu Angehörigen und das Gedenken an Verstorbene zu ermöglichen.
  • Soziale Interaktion und Gespräche: Ein offenes Ohr und Zeit für anregende Gespräche, die Freude bringen und das Gefühl von Gemeinschaft stärken.

Ablauf der Alltags­begleitung

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Erstgespräch zur individuellen Bedarfsermittlung

Im ersten Schritt führen wir ein persönliches Gespräch, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der pflegebedürftigen Person kennenzulernen. Dabei nehmen wir uns die Zeit, um Ihre Erwartungen und Anliegen zu besprechen und ein umfassendes Bild Ihrer Alltagsbedürfnisse zu erhalten. So können wir sicherstellen, dass die Alltagsbegleitung genau auf Sie zugeschnitten ist.

Gemeinsame Planung der Alltagsaktivitäten

Nach dem Erstgespräch erstellen wir gemeinsam einen Plan für die gewünschten Alltagsaktivitäten. Ob Unterstützung bei Besorgungen, Begleitung bei Spaziergängen oder soziale Interaktion – zusammen entwickeln wir eine Struktur, die Ihnen den Alltag erleichtert und für Freude und Abwechslung sorgt. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, Ihre Interessen und Vorlieben zu berücksichtigen.

Regelmäßige Begleitung und Anpassung der Aktivitäten an die Bedürfnisse

Die Alltagsbegleitung erfolgt regelmäßig oder nach Bedarf, je nach Ihrem Wunsch. Wir sorgen dafür, dass die Begleitung auf Ihre aktuellen Bedürfnisse abgestimmt bleibt. Sollte sich etwas ändern, passen wir die Aktivitäten flexibel an, damit Sie stets die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Flexibilität nach Ihrem Bedarf

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Unsere Alltagsbegleitung ist flexibel gestaltet. Sie können selbst bestimmen, wie oft und wann Sie die Begleitung in Anspruch nehmen möchten. Ob kontinuierlich oder nur zu bestimmten Anlässen – wir richten uns nach Ihrem Tempo und Ihren Bedürfnissen. So schaffen wir gemeinsam eine verlässliche und gleichzeitig anpassungsfähige Unterstützung im Alltag.

Kosten und Abrechnung

Die Kosten für die Alltagsbegleitung können über den Entlastungsbetrag gemäß SGB XI abgerechnet werden. Dieser Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung und beträgt aktuell bis zu 125 Euro pro Monat. Die Alltagsbegleitung hilft dabei, die Lebensqualität zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Kostenübernahme durch
die Pflegekasse

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wozu auch die Alltagsbegleitung zählt. Die Pflegekasse deckt Dienstleistungen wie Alltagsbegleitung, Unterstützung bei Besorgungen, soziale Interaktion und Freizeitaktivitäten ab, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

So funktioniert die Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Nach jedem Besuch dokumentiere ich den Pflegezustand und erstelle einen entsprechenden Bericht. Sie müssen sich um nichts kümmern – ich übernehme alle erforderlichen Schritte zur Abrechnung.

Für Selbstzahler

Falls der monatliche Entlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist oder kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse besteht, können Sie die Alltagsbegleitung auch privat in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Diese wären 50 € pro Stunde (je angefangene 5 Minuten: 4,20 €) +Fahrtpauschale von 7,45 € und besprechen alle Details vor Beginn der Begleitung.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag kann genutzt werden, um zusätzliche Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen, wie die Alltagsbegleitung. Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse gewährt und kann für qualifizierte Leistungen, wie die Alltagsbegleitung, verwendet werden.

Welche Aktivitäten sind im Rahmen der Alltagsbegleitung möglich?

Die Alltagsbegleitung umfasst eine Vielzahl von unterstützenden Tätigkeiten, die das tägliche Leben erleichtern und bereichern. Dazu gehören:

  • Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Unterstützung bei Einkäufen oder Erledigungen
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten, wie Lesen, Spielen oder Basteln
  • Soziale Interaktion und Gespräche zur Förderung des Wohlbefindens
  • Begleitung zu Veranstaltungen oder Treffen

Diese Aktivitäten werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der pflegebedürftigen Person abgestimmt, um ihre Lebensqualität zu steigern.

Wie wird die Alltagsbegleitung abgerechnet?

Die Abrechnung der Alltagsbegleitung erfolgt direkt über den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse. Nach Inanspruchnahme der Leistung wird eine Abrechnung an die Pflegekasse geschickt, die die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags übernimmt. Für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ist die Abrechnung somit unkompliziert und transparent.

Wie oft kann die Alltagsbegleitung in Anspruch genommen werden?

Die Alltagsbegleitung kann so oft in Anspruch genommen werden, wie es der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro zulässt. Die Häufigkeit kann je nach Bedarf flexibel angepasst werden. Ist eine intensivere Begleitung erwünscht, kann diese durch private Zuzahlungen erweitert werden. Die genaue Gestaltung der Begleitung besprechen wir gerne individuell, um den bestmöglichen Service für Sie oder Ihre Angehörigen zu bieten.